Beantragung deutsche USt-IdNr.
Wofür wird eine USt-IdNr. benötigt?
Eine USt-IdNr. benötigt ein Unternehmer, der
- Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet liefert oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet erwirbt,
- innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
- steuerpflichtige sonstige Leistungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringt, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, oder sonstige
- Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers in Anspruch nimmt.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmer im Sinne des § 2 UStG,
- juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, wenn sie die USt-IdNr. für innergemeinschaftliche
- Erwerbe benötigen.
Wo kann eine USt-IdNr. beantragt werden?
- Firmenneugründungen
Bei Firmenneugründungen kann die USt-IdNr. bereits gleichzeitig mit der steuerlichen Anmeldung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welche Neugründer bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen, ist zu diesem Zweck ein entsprechendes Feld anzukreuzen. Das Finanzamt übermittelt die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dieses erteilt die USt-IdNr. und gibt sie auf dem Postweg bekannt.
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung finden Sie hier »
- Bestehende Unternehmen
Wenn Sie bereits ein Unternehmen betreiben, so können Sie über das Internet oder per Post eine USt-IdNr. bei dem BZSt beantragen.
Zur Online-Beantragung » Zur Beantragung per Post »
Mehr Infos rund um die USt-IdNr. finden Sie hier »
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern